Veröffentlichung des Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten in Berlin

Wer als Mietwagenunternehmer/in mutmaßlich „scheinselbständige Fahrer/innen“ einsetzt und in Verdacht gerät, in diesem Zusammenhang seinen Pflichten als Arbeitgeber/in nicht ordnungsgemäß nachzukommen, muss mit der Überprüfung seiner Zuverlässigkeit und für den Fall, dass sich der Verdacht als zutreffend herausstellt, mit dem daraus resultierenden Widerruf der Genehmigung rechnen (§ 25 Abs. 2 PBefG).